
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich im Zivilrecht nach dem sog. Gerichtsstand. Für Details dazu siehe unter Gerichtsstand. Die sachliche Zuständigkeit ist im Zivilrecht von der Art und Höhe der geltend gemachten Forderung abhängig. So ist z.B. das LG für alle Klagen über 5000,- Euro zuständig, in Mietsachen aber unabhängig vom Streitw...
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